Dein Thema
Du kümmerst Dich auch um das Vermögen und die Finanzen? Dann ist Genauigkeit gefragt. Denn Du bist entweder dem Gericht, Deinen Angehörigen oder deren Erben rechenschaftpflichtig.
Das Wichtigste in Kürze
- Trenne die Finanzen strikt von deinem eigenen Geld
- Erfasse Einnahmen und Ausgaben und erstelle ein Vermögenverszeichnis
- Beachte gesetzliche Genehmigungspflichten oder formelle Ansprüche an die Vollmacht
- Dokumentiere alle Transaktionen und mache wichtige Entscheidungen nachvollziehbar
- Sei vorsichtig bei Schenkungen und Geschäften in eigenem Interesse
Vorsicht Schenkung!
Probleme mit den Finanzen
Das Managen der Finanz-Angelegenheiten Deiner Angehörigen kann ein breites Feld sein, wenn viel Vernögen da ist – oder auch eine Kreativausfgabe, wenn es finanziell en wird.
Sicherung des Lebensunterhalts
Grundaufgabe ist es, das finanzielle Auskommen Deiner Angehörigen zu sichern. Das kann schwierig sein, wenn Rente und Einkommen nicht reichen, um die Lebenshaltungskosten zu bestreiten. Insbesondere wenn plötzlich Heimkosten anfallen, kann das schnell passieren. Dann musst Du Spareinlagen auflösen, Vermögen veräußern oder staatliche Hilfe beanspruchen.
Anfangs fehlt der Überblick
„Über Geld spricht man nicht.“ Die wenigsten kennen alle Konten, Depots, Bargelder, Verbraucherkredite und andere Schulden ihrer Angehörigen im Detail. Auch über laufendes Einkommen und Ausgaben musst Du Dir est einen Überblick verschaffen.
Nicht alle Entscheidungen darfst Du alleine treffen
Einige wichtige finanzielle Geschäfte, in denen Du Deine Angehörigen vertrittst, müssen gerichtlich genehmigt werden. Auch mit einer Vollmacht darfst Du nicht immer frei über ihr Vermögen verfügen.
Du bist immer rechenschaftpflichtig
Als gesetzlicher Betreuer bist Du dem Gericht gegenüber rechenschaftspflichtig. Als Vollmachtnehmerin oder Vollmachtnehmer musst Du Deinen Angehörigen Rede und Antwort stehen können – und später dem Kreis der Erben.
Grundregeln für die Vermögenssorge
1. Prüfe, was Du regeln darfst
Lies noch einmal in der Vollmacht nach, welche finanzellen Angelegenheiten Du regeln darfst. Für weitreichende Transaktionen muss Deine Vollmacht beglaubigt oder notariell beurkundet sein. Wenn Du gerichtlich zum Vertreter bestellt bist, muss die „Vermögenssorge“ explizit als Aufgabenbereich in Deinem Betreuerausweis ausgewiesen sein.
2. Erfasse laufende Einnahmen und Ausgaben
Deine Aufgabe bei der Vermögensorge ist es, die Liquidität für den Lebensunterhalt Deiner Angehörigen zu sichern. Dafür brauchst Du einen Überblick über die laufenden Einanahmen und Ausgaben. Die findest Du auf aktuellen Kontoauszügen. Achte auf jährliche und monatliche Zahlungen, damit es nicht zu Überraschungen kommt – einige Versicherungen werden z.B. jährlich abgebucht.
3. Führe Buch über alle Ein- und Auszahlungen
Die Finanzen Deiner Angehörigen müssen jederzeit lückenlos nachvollziehbar sein, besonders wenn Du gerichtlich kontolliert wirst und nicht von der Rechnugslegung befreit wurdest. Auch wenn Du eine Vollmacht hast, solltest Du alle Ein- und Auszahlungen beleggenau dokumentieren können. Größere finanzielle Transaktionen müssen gut begründbar sein.
B5 Pflege und Finanzen
B4 Schonvermögen
A6 Wohnen & Mieten
A4 Ämter & Behörden
A5 Aufenthalt & Unterbringung
Größere Ausgaben, die Auflösung von Sparguthaben und der Verkauf von Vermögens sind für gesetzliche Betreuer grundsätzlich genehmigungspflichtig, ebenso wie das Eingehen von Verbindlichkeiten.
Vollmachten müssen für wichtige Geschäfte amtlich beglaubigt oder notariell beurkunden sein. Wenn das die Situation nicht merh zulässt, kannst Du eine gerichtliche Genehmigung für notwendige Transaktionen beantragen.
Hier ein Überblick:
4. Beachte Genehmigungs- und Formvorschriften
Wie für Dich selbst, musst Du für betreute Angehörige eine Steuererklärung abgeben, üblicherweise bis zum 31. Juli des Folgejahres.
Gesetzlich bestellte Betreuer müssen zusäzlich jährlich bei Gericht einreichen:
- Betreuungsbericht
- Vermögensverzeichnis
- Rechnungslegung (als Angehörigen-Betreuer bist Du meist von der Rechhnungslegung befreit)
Stichtag ist der Tag, an dem die Betreuung begonnen hat.
5. Denke an die Berichtsfristen
Wo Du Unterstützung findest
- Sozialberatung
- Schuldnerberatung
- Lohnsteuerhilfevereine
- Steuerberatung
2. Verschaffe Dir einen Vermögensüberblick
Hast Du Zugriff auf den E-Mail-Account Deiner Angehörigen? Dann hilft auch eine automatische Weiterleitung auf das neue Postfach.
Du kannst auch eine eigene E-Mail-Adresse einrichten, die Du nur im Rahmen Deiner Vertretung nutzt. Damit bleibt Dein eigenes Postfach „sauber“ und Du behältst den Überblick.
4. Richte eine E-Mail-Weiterleitung ein
Wenn Dir Deine Angehörigen keine Auskunft geben können. Erfasse Konten, Depots, Bargeld, Versicherungen, Schulden und sonstige Vermögenswerte und erstelle ein einfaches Vermögensverzeichnis.
Ohnmacht trotz Vollmacht?
Einige Rechtsgeschäfte, die Du in Vertretung tätigen musst, brauchen eine gerichtliche Genehmigung oder stellen formelle Anforderungen an die Vollmacht. Hier eine Übersicht:
Genehmigungspflichtige Geschäfte
Einige Rechtsgeschäfte, die Du in Vertretung tätigen musst, brauchen eine gerichtliche Genehmigung oder stellen formelle Anforderungen an die Vollmacht. Hier eine Übersicht:
Einnahmen- und Ausgaben-Liste
- Einnahmen: Gehälter, Renten (Gesetzliche Rente, Witwenrente, Betriebsrente), Mieteinnahmen, Leistungen der Kranken- und Pflegekasse
- Ausgaben: Essen, Haushalt, Wohnen (Miete, Heizung, Strom), Kommunikation/Medien (Mobilfunk, Internet, Apps, Streaming-Dienste), Versicherungen (Haftpflicht, Hausrat, Kranken-/Pflege-/Zusatz-Versicherungen), Sparen (Spareinlagen, private Vorsorge), Gesundheit (Ärzte, Medikamente, Pflegeleistungen), Mobilität (Auto, Deutschlandticket, etc.), Hobbies und Reisen
Vermögensaufstellung
- Banken- und Versicherungsordner – ganz klassisch
- Hausbank – den Kontakt brauchst Du auch für die Bankenvollmacht
- E-Mails – Suche nach „Versicherung“ im Posteingang
- Handy – für Broking-Apps, da gibt es kein zentrales Register
- Schufa – für alle Konten und laufenden Kredite
