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Jahresbericht

Vermögensaufstellung

Erstellen Sie eine einfache Vermögensübersicht

für Ihre Berichterstattung

Du übst eine Vollmacht aus?

Du hast einen Betreuerausweis?

Rechtliche Vertretung ist ein "Manager-Job"

Du vertrittst Deine Angehörigen in offiziellen Angelegenheiten und übernimmst für Sie alle organisatorischen und administrativen Aufgaben, die sie nicht selbst erledigen können. Keine Angst – für Pflege oder Haushalt sind andere da, z.B. Pflegedienste oder Alltagsbetreuer, die Du beauftragst. Deine Aufgabe ist es, Deine Angehöroigen bei Entscheidungen zu unterstützen und ihnen bei der Umsetzung ihrer eigenen Wünsche zu helfen.

TIPP

Grundregeln für die Praxis

  • Halte Vollmacht oder Betreuerausweis griffbereit, um Dich auszuweisen
  • Organisiere Dich digital, damit Du den Papierkram im Griff behältst
  • Dokumentiere Entscheidungen, Tätigkeiten und Finanzen nachvollziehbar für andere Angehörige und Erben bzw. für Deinen Jahresbericht.

Wie Du eine gerichtliche Betreuung vermeidest

Wenn Ihr keine Vorsorge getroffen habt, entscheidet das Betreuungsgericht, wer Deine Angehörigen rechtlich betreut, wenn es notwendig wird. Als Familienmitglied oder guter Bekannter hast Du Vorrang, Deine Betreuung unterliegt dann aber trotzdem gerichtlicher Kontrolle. Du musst jährlich über die persönliche und gesundheitliche Situation berichten und über die Finanzen Rechenschaft ablegen. Eine umfassende Vorsorgevollmacht beugt hier vor. Die könnt Ihr hier direkt erstellen.

BETREUUNG

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FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Vollmacht und gesetzlicher Betreuung?

Wenn Du eine private Vollmacht hast, ist eine gerichtliche Bestellung nicht nötig. Dann wurdest Du direkt von Deinen Angehörigen mit ihrer Vertretung betraut. Wenn es keine Vollmacht gibt, dann bestellt das Gericht einen gesetzlichen Betreuer, wobei Familienmitglieder immer Vorrang haben.

In welchen Aufgabenbereichen Du vertretungsberechtigt bist, steht in Deiner Vollmacht oder Deinem Betreuerausweis. Du musst keine pflegerischen Tätigkeiten übernehmen oder den Haushalt führen. Du musst aber so organisieren, wie es den Wünschen der von Dir betreuten Person entspricht.

Wenn Du privat bevollmächtigt bist, bist Du nur Deiner Vollmachtgeberin oder Deinem Vollmachtgeber verpflichtet – und nach ihrem Versterben den Erben. Als gesetzlich bestellte Betreuung bist Du dem Bertreuungsgericht rechenschaftspflichtig.