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Aufgabenbereiche

Vermögen & Finanzen

Beim Regeln der Finanzen ist Genauigkeit gefragt. Denn Du bist entweder dem Gericht, Deinen Angehörigen oder deren Erben rechenschaftpflichtig.

Das Wichtigste
in Kürze

  • Trenne die Finanzen von deinem eigenen Geld
  • Erfasse Einnahmen und Ausgaben
  • Erstelle ein Vermögenverszeichnis
  • Beachte Genehmigungspflichten und Formalien
  • Dokumentiere alle Transaktionen
  • Mache wichtige Entscheidungen nachvollziehbar
  • Vorsicht bei Schenkungen und Geschäften mit Eigen-Interesse

Deine Aufgabe als Betreuer

Deine Aufgabe ist es, das finanzielle Auskommen Deiner Angehörigen zu sichern. Schwierig wird es, wenn z.B. die Rente nicht reicht, um die Heimkosten zu bezahlen. Dann musst Du evtl. Spareinlagen auflösen, Vermögen veräußern oder staatliche Hilfe beantragen. Wenn viel Vermögen da ist, möchtest Du, dass es möglichst erhalten bleibt. 

Mögliche Herausforderungen

Das Managen der Finanz-Angelegenheiten kann ein breites Feld sein, wenn viel Vernögen vorhanden ist – oder auch eine Kreativausfgabe, wenn es finanziell eng wird. 

Am Anfang
fehlt der Überblick

Die wenigsten kennen alle Konten, Depots, Bargelder, Verbraucherkredite und andere Schulden ihrer Angehörigen im Detail. Auch über laufendes Einkommen und Ausgaben musst Du Dir est einen Überblick verschaffen.

Nicht alles darfst Du
allein entscheiden

Einige wichtige finanzielle Geschäfte, in denen Du Deine Angehörigen vertrittst, müssen gerichtlich genehmigt werden. Auch mit einer Vollmacht darfst Du nicht frei über ihr Vermögen verfügen.

Du bist
rechenschaftspflichtig

Als gesetzlicher Betreuer bist Du dem Gericht gegenüber rechenschaftspflichtig. Als Vollmachtnehmerin oder Vollmachtnehmer musst Du Deinen Angehörigen Rede und Antwort stehen können – und später dem Kreis der Erben.

So gehst Du am besten vor

1. Prüfe, was Du darfst

Lies in Deiner Vollmacht nach, welche finanzellen Angelegenheiten Du regeln darfst. Für weitreichende Transaktionen muss Deine Vollmacht beglaubigt oder notariell beurkundet sein. Wenn Du gerichtlich zum Vertreter bestellt wurdest, muss „Vermögenssorge“ explizit als Aufgabe in Deinem Betreuerausweis genannt sein.

2. Erfasse Einnahmen
und Ausgaben

Um den Lebensunterhalt Deiner Angehörigen zu sichern, musst Du ihre laufenden Einnahmen und Ausgaben kennen. Die findest Du auf aktuellen Kontoauszügen. Achte auf jährliche und monatliche Zahlungen, damit es nicht zu Überraschungen kommt – einige Versicherungen werden z.B. jährlich abgebucht.

3. Erstelle eine Vermögensübersicht

Wenn Du gerichtlich nicht von der Rechnungslegung befreit wurdest, müssen alle Geldflüsse lückenlos nachvollziehbar sein. Auch wenn Du eine Vollmacht hast, solltest Du alle Ein- und Auszahlungen beleggenau dokumentieren. Vor allem größere finanzielle Transaktionen müssen gut begründbar sein.

4. Beachte Genehmigungs- und Formvorschriften

Größere Ausgaben, die Auflösung von Sparguthaben und den Verkauf von Vermögen musst Du Dir als gesetzliche Vertretung genehmigen lassen, genauso wie das Eingehen von Krediten und anderen Verbindlichkeiten.

Vollmachten müssen für besonders wichtige Geschäfte amtlich beglaubigt oder notariell beurkundet sein. Wenn das nicht mehr möglich ist, kannst Du eine gerichtliche Genehmigung für notwendige Transaktionen beantragen.

5. Dokumentiere
Ein- und Auszahlungen

Alle Geldflüsse müssen lückenlos nachvollziehbar sein. Auch wenn Du eine Vollmacht hast, solltest Du alle Ein- und Auszahlungen beleggenau dokumentieren. Größere finanzielle Transaktionen müssen gut begründbar sein.

6. Denke an
die Berichtsfristen

Neben der regulären Steuererklärung musst Du als gesetzliche Vertretung zusätzlich jährlich einen Betreuungsbericht, ein Vermögensverzeichnis und die Rechnungslegung bei Gericht einreichen.

Wo Du Unterstützung findest

  • Sozialberatung
  • Schuldnerberatung
  • Lohnsteuerhilfevereine
  • Steuerberatung

Häufige Fragen

Wie werde ich gesetzliche Betreuerin oder gesetzlicher Betreuer?

Wenn Du keine Vollmacht hast, Deine Angehörigen aber nicht mehr alleine klarkommen, kannst Du eine gesetzliche Betreuung beim Betreuungsgericht anregen und Dich als Betreuer vorschlagen. Nach Prüfung kann Dich das Gericht dann zur Betreuerin oder zum Betreuer bestellen. Wenn Du ehrenamtlich eine Betreuung eine fremde Person übernehmen möchtest, wende Dich an das Betreuungsamt.

Als Ehrenamtliche Betreuerin oder Ehrenamtlicher Betreuer erhältst Du eine Aufwandspauschale in Höhe von 450 € im Jahr, die Du bei Gericht beantragen und genehmigen lassen musst. Wenn die Person, die Du betreust, ein Bar-Vermögen von mehr als 10.000 € hat, muss sie selbst dafür aufkommen. Ansonsten übernimmt die Staatskasse.

Nein. Eine Erreichbarkeit zu den normalen Tageszeiten reicht aus, auch per Anrufbeantworter. In Notfällen sind Rettungsdienste und Ärzte zuständig.

Wende Dich am besten an einen Betreuungsverein oder an das Betreuungsamt. Sie bieten kostenlose Beratung an und können Dich unterstützen. Wenn Du die Betreuung generell nicht mehr schaffst, kannst Du sie auch wieder abgeben. Du bleibst dann solange verantwortlich, bis vom Gericht eine andere Betreuung gefunden wurde.

Ja, Du haftes für alle persönlichen und finanziellen Schäden, die im Rahmen Deiner Betreuungstätigkeit entstehen. Als gerichtlich bestelle Betreuung bist Du aber über Sammel-Haftpflicht und -Vermögenshaftpflicht-Versicherungungen der Bundesländer automatisch mitversichert. Du musst Dich dafür nicht extra anmelden. Bei Unfällen bist Du über die gesetzliche Unfallsversicherung abgesichert.

Ja, Du haftes für alle persönlichen und finanziellen Schäden, die im Rahmen Deiner Betreuungstätigkeit entstehen. Als gerichtlich bestelle Betreuung bist Du aber über Sammel-Haftpflicht und -Vermögenshaftpflicht-Versicherungungen der Bundesländer automatisch mitversichert. Du musst Dich dafür nicht extra anmelden. Bei Unfällen bist Du über die gesetzliche Unfallsversicherung abgesichert.